Steuervorteile für Elektroautos als Dienstwagen

Vorsteuerabzug:

Seit 1.1.2016 besteht bei unternehmerisch genutzten Pkw mit reinem Elektroantrieb die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wie bei Nutzfahrzeugen. Das Unternehmen erspart sich also die Mehrwertsteuer. Bei einem Anschaffungspreis von über 80.000 Euro entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro kann er nur anteilsmäßig geltend gemacht werden.

Sachbezug:

Bei privat genutzten Dienstfahrzeugen muss der Anteil der privaten Nutzung versteuert werden, das betrifft sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Bei Elektrofahrzeugen entfällt dieser Sachbezug. Diese Ersparnis kann pro Monat mehrere hundert Euro betragen.

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