CO2-Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge
2019 kamen erste CO2-Zielvorgaben für neue schwere Lkw in der EU. Bis 2025 müssen sie im Mittel gegenüber 2019 den CO2-Ausstoß (Verbrauch) um 15 Prozent, bis 2030 um 30 Prozent senken. Für jedes Gramm CO2 Überschreitung pro Tonnenkilometer ist 2025 eine Strafe von 4250 Euro, im Jahr 2030 von 6800 Euro zu entrichten (HDV CO2 Standards Regulation 2019/1242).
Laut zuständiger EU-Behörde sollen die CO2-Vorgaben, die derzeit nur für 40-Tonner gelten, künftig auch für leichtere Nutzfahrzeuge, zumindest ab 7,5 Tonnen, gelten. Heute fallen Lkw ab 16 Tonnen unter die Maßnahmen für Schwerfahrzeuge.
Neben diesen CO2-Zielwerten bestehen zusätzliche Vorgaben für Fahrzeuge der öffentlichen Hand.
Die EU plant bis 2021 weiters neue Maßnahmen, um das 2020 beschlossene, strengere CO2-Reduktionsziel (-55 Prozent bis 2030?) zu erreichen.
Clean Vehicles Directive der EU
Die Clean Vehicles Directive schreibt vor, dass bis 2025 10 Prozent der neu zu beschaffenden schweren Nutzfahrzeuge und 45 Prozent der neu zu beschaffenden Busse einen „sauberen“ Antrieb und davon mindestens die Hälfte einen „emissionsfreien“ Antrieb haben müssen. Dieser Anteil steigt bis 2030 auf 15 Prozent bei schweren Nutzfahrzeugen und 65 Prozent bei Bussen. Mindestens die Hälfte davon muss in beiden Fällen wieder „emissionsfrei“ sein.
„Neu zu beschaffend“ umfasst nicht nur Neu-, sondern auch Gebrauchtfahrzeuge. Von der CVD sind damit sehr viel mehr Fahrzeuge betroffen als es Neuzulassungen gibt.
Nicht davon betroffen sind Reisebusse und sogenannte „LE-Busse“ (Busse mit niedrigem Einstieg).
Für leichte Nfz im „Mikro-Öffentlichen-Verkehr“ der M1- und M2-Kategorie (Kompaktklasse) dürfen bis 31.12.2025 38,5 Prozent maximal 50 gCO2/km ausstoßen und vom 1.1.2026 bis 31.12.2030 38,5 Prozent überhaupt kein CO2 mehr ausstoßen.
Sauber/emissionsfrei
Sauber sind Fahrzeuge mit Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Gas-, Biogas- oder Antrieb mit synthetischen Kraftstoffen unter bestimmten Bedingungen.
Als emissionsfrei gelten laut EU-Gesetz nur Fahrzeuge mit batterieelektrischem, Brennstoffzellen-, Oberleitungs- oder Wasserstoffbetrieb (Letzterer nur für schwere Nfz, siehe Nullemissionsfahrzeug).
Was ist ein Null- oder Niedrigemissionsfahrzeug?
Ein Nullemissionsfahrzeug darf maximal 1 g/km CO2 in der EU ausstoßen. Dies gilt derzeit aber nur für schwere Nutzfahrzeuge. Mit Verbrennungsmotor ist dies derzeit laut EU nur mit Wasserstoff möglich.
Ein Niedrigemissions-Fahrzeug darf maximal 50 g/km CO2 während der Fahrt im EU-Normzyklus erzeugen.
Österreichisches Regierungsprogramm 2020 bis 2024
Das österreichische Regierungsprogramm sieht zusätzlich vor, dass ab 2022 die Beschaffung von emissionsfrei betriebenen Fahrzeugen durch die öffentliche Hand zum Standard werden soll.
Die öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren soll ab 2022 zur Ausnahme und begründet werden müssen.
Neu zugelassene Taxis, Mietwagen und Carsharing-Autos sollen ab 2025 emissionsfrei unterwegs sein.
Ab 2027 sollen keine Pkw mit Verbrennungsmotoren mehr durch die öffentliche Hand beschafft werden. Ausnahmen sind Sonder-, Einsatz- und Bundesheerfahrzeuge.
Was unterscheidet eine „direkte“ von der „indirekten“ Elektrifizierung?
Bei der direkten Elektrifizierung kommt der Strom für das Fahrzeug aus der Steckdose oder der Oberleitung. Von indirekter Elektrifizierung wird bei E-Fuels (inkl. Wasserstoff) gesprochen, da sie als Speicher von Ökostrom gelten, der CO2-Vorteil von Strom als Kraftstoff ist somit gegeben, wenn bei der Umweltbetrachtung die Kraftstofferzeugung mitberücksichtigt wird ( „Well to wheel“).
Welche alternativen Kraftstoffe gibt es?
Diese Kategorie umfasst laut EU all jene Kraftstoffe, die Erdöl als Rohstoff ersetzen können: Flüssiggas, Erdgas (komprimiert oder verflüssigt), Wasserstoff, Fahrstrom (Oberleitung), synthetische und Biokraftstoffe. Als erneuerbare Kraftstoffe dagegen gelten Biokraftstoffe, Kraftstoffe aus wiederverwertetem Kohlenstoff sowie Öko-Strom und E-Fuels. Die EU-Kommission plant in den nächsten Monaten eine neue Definition für erneuerbare Kraftstoffe.
Wasserstoff: komprimiert oder flüssig?
Wasserstoff wird komprimiert, um die Reichweite zu vergrößern. Die größte Speicherdichte bietet flüssiger Wasserstoff. Allerdings geht für die Verflüssigung rund ein Drittel der im Wasserstoff enthaltenen Energie drauf.
Die Komprimierung von gasförmigem Wasserstoff auf 700 bar, wie sie derzeit für Pkw dominiert, „schluckt“ mit aktuellen Technologien rund 8 Prozent der im Wasserstoff enthaltenen Energie. Die Komprimierung auf 350 bar, wie sie für Lkw und Busse verwendet wird, bedarf 5 Prozent der im Wasserstoff enthaltenen Energie. (Quelle: Alexander Trattner, HycentA)
Wieviel kostet Wasserstoff und wo kann man tanken?
1 kg gasförmiger Wasserstoff (750 bar) kostet an der Tankstelle meist 9 bis 10 Euro und reicht für ca. 100 km mit 1 Pkw. Die Herstellungskosten pro kg Wasserstoff aus Erdgas liegen derzeit bei uns bei 2 Euro/kg. Dies gilt auch als Preisziel für „grünen“ Wasserstoff, der via Elektrolyse mit Ökostrom erzeugt wird. Allerdings wird erwartet, dass dies nur mit billigem Ökostrom etwa aus Afrika möglich sein wird, in Deutschland wird mit Windstrom erzeugter grüner Wasserstoff auf 4,5 Euro/kg an Herstellungskosten erwartet. (Quellen: OMV, Shell, A3PS).
Wasserstofftankstellen
In Österreich sind die aktuellen Wasserstofftankstellen anders als etwa in Deutschland mit Stand Februar 2021 nicht zertifiziert. Das bedeutet vor allem, dass die Fahrzeugtanks nicht vollgetankt werden können, was eine um 10 bis 15 Prozent geringere Reichweite nach sich zieht. An der Zertifizierung wird gearbeitet.
Förderungen für emissionsfreie Fahrzeuge
Einen Überblick über aktuelle Förderungen in Österreich gibt es unter anderem unter
www.ffg.at/zero-emission-mobility
www.umweltfoerderung.at
www.klimaaktivmobil.at
Maria Brandl