Normverbrauchsabgabe:
Reiner Elektroantrieb:
Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen.
Elektrofahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Bei Plug-In-Hybridfahrzeugen und Elektroautos mit Range-Extender gilt der in den Fahrzeugpapieren angegebene Normverbrauch bzw. Norm-CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage. Da fast alle Plug-In-Hybridautos unter 90 g/km CO2 liegen, fällt auch für diese in der Regel keine Normverbrauchsabgabe an.
Mehrwertsteuer:
Wie bei allen Konsumartikeln ist auch beim Elektrlauto Mehwertsteuer zu bezahlen. Für alle Unternehmen besteht allerdings bei einem Elektroauto die Berechtigung zum Vorsteuerabzug (nächstes Kapitel), was bei normalen Autos nur im Ausnahmefall möglich ist (Lkw, Tax, Fahrschulen etc.).
Berechnung:
Mehrwertsteuer und Normverbrauchsabgabe werden beide auf den Nettopreis aufgeschlagen.
Vorsteuerabzug:
Seit 1.1.2016 besteht bei unternehmerisch genutzten Pkw mit reinem Elektroantrieb die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Bei einem Anschaffungspreis von über 80.000 Euro entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro kann er nur anteilsmäßig geltend gemacht werden.
Steuerrechner von Austrian Mobile Power